Beratung und Analyse von Bauverträgen (Handwerkerverträge und Bauträger-Verträge)

Bauverträge insbesondere Bauträgerverträge bergen hinsichtlich der Vollständigkeit, Kostensicherheit und Nachtragsgefahr, aber auch bezüglich der Mängelhaftung ein hohes Maß an Risiko in sich. Eine kritische Überprüfung der Bauträgerverträge hilft – insbesondere bei schlüsselfertigen Leistungen – diese Gefahren zu minimieren und Fallstricke zu vermeiden. Bei der Erstellung von Bauverträgen stehen wir Ihnen, dem Bauherrn oder Baubetreuer, vor Vertragsschluss mit fachmännischen Rat zur Seite und helfen vorbeugend Ursachen für spätere Streitigkeiten zu minimieren.

Nachtragsmanagement

Pauschalangebote sind häufig Lockangebote von Bauhandwerkern oder Bauträgern. Erst während oder sogar nach Abwicklung einer Baumaßnahme zeigt sich das wahre Kostenvolumen. Immense Kostensteigerungen sind keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Geschickt vom Auftragnehmer meist zu seinen Gunsten formulierte Bauverträge liefern ihm dafür die Grundlagen. Versierte Sachverständige prüfen anhand der Vertragsunterlagen die sachliche Berechtigung und die Angemessenheit der Höhe der Nachtragsforderungen. Unberechtigte Nachträge können abgewehrt und überhöhte reduziert werden.

Bautechnische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung bei der Abwicklung schlüsselfertiger Bauten

Der bautechnisch nicht versierte Bauherr ist den praxiserprobten Bauschaffenden oft hilflos ausgeliefert. Das gilt insbesondere dann, wenn der Bauherr nicht durch eine im Bauwesen kundige Vertrauensperson seiner Wahl vertreten ist. Bei Bauablaufstörungen, Behinderungs¬anzeigen, Bedenkenanmeldungen, Verzugsankündigungen, Nachtragsforderungen stehen wir dem Bauherrn beratend zur Seite und vertreten seine Interessen, helfen Streitigkeiten, Kostenerhöhungen oder Terminüberschreitungen zu vermeiden.

Wohnflächen / Nutzflächen

Abweichungen ab 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche begründen sowohl Wohnraummietrecht, als auch im gewerblichen Bereich einen Sachmangel, der zur Mietminderung berechtigt. Sie möchten die Angaben zu Größen aus einem Miet- oder Kaufvertrag von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen? Für Ihre Sicherheit vermessen unsere Ingenieure alle Wohn- und Nutzflächen vor Ort nach den gültigen Regelwerken.

Fachtechnische Unterstützung bei Teil- und Endabnahmen sowie Abnahmen vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungsansprüche

Mit der Abnahme einer Bauleistung bestätigt der Bauherr / Baubetreuer / Auftraggeber dass die Arbeiten sachgerecht entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen fertiggestellt sind, der Vertrag erfüllt ist. Die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln wendet sich zum Auftraggeber. Der Bauherr oder der Baubetreuer hat jedoch nicht immer die Zeit oder die fachliche Kompetenz dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachzukommen. Ein praxiserfahrener, bauqualifizierter Sachverständiger ist bei der Überprüfung der norm- und vertragsgerechten Ausführung ein hilfreicher Partner. Er deckt Ausführungsmängel auf, zeigt sie beim Unternehmer schriftlich an und überwacht die sach- und fristgerechte Mangelbeseitigung.

Unterstützung bei der Erledigung von Gewährleistungsmängeln

Innerhalb der Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen – das ist in der Regel ein Zeitraum zwischen 2 und 5 Jahren nach der Abnahme – ist der Bauherr oder Baubetreuer oft mit Baumängeln konfrontiert. Ein qualifizierter Sachverständige begutachtet die aufgetretenen Mängel, prüft die Verantwortlichkeit und veranlasst schriftlich beim Bauunternehmen / Handwerker die Mängelbeseitigung, überwacht die Ausführung und nimmt die Leistungen nach Mängelbehebung ab.

Beweissicherung

Eigene Baumaßnahmen führen nicht selten zu Schäden in der Nachbarschaft. Meist sind es Setzungsschäden oder Risse. Vor Beginn eine Baumaßnahme ist es in kritischen Fällen ratsam, den baulichen Zustand der Nachbarbebauung beweiskräftig zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist Grundlage bei der Beantwortung der Frage, ob es sich bei dem Schaden um einen Altschaden handelt oder ob er seine Ursache im Neubau des Bauherren hat.