Grundlagenermittlung

Zur Grundlagenermittlung zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Des Weiteren ist in dieser Leistungsphase der Leistungsbedarf und die Aufgabenstellung zu klären, so wie die Kostenvorstellung des Bauherrn zu ermitteln und gegebenenfalls eine Bestandsaufnahme und eine Standortanalyse durch zu führen.

Vorplanung und Kostenschätzung

Die Vorplanung ist Teil der Vorbereitung der Entwurfsplanung und behandelt die Grundlagenanalyse, die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes.
Ein erstes Planungskonzept wird grob basierend auf Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt. Auch werden in dieser Leistungsphase die zuständigen Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft sowie die zu erwartenden Kosten grob ermittelt.

Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Die Entwurfsplanung stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar und bildet die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
Das Planungskonzepts wird unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf erarbeitet.
Des Weiteren werden in dieser Leistungsphase Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit geführt und die Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht erstellt.

Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung. Diese sind unteranderem, der Eingabeplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100, das Bauantragsformular, die Baubeschreibung, der statistischer Erhebungsbogen, der Wärmeschutznachweis, der Standsicherheitsnachweis (Statische Berechnung, Statik) und ein amtlicher Lageplan.

Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung stellt unter anderem die Basis zur Werkstattplanung oder Montageplanung dar und bildet die Grundlage zur Realisierung des Bauvorhabens. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Ausführungsplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte M 1:50, Details M 1:20 - M 1:1). Unter anderem dient die Ausführungsplanung auch zur Massenermittlung und enthält Angaben zu Maßen, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und mögliche Verarbeitungshinweise.

Vorbereitung der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Ermittlung von Mengen auf Basis der Ausführungspläne und das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. Anhand der Leistungsverzeichnisse können die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt werden.

Mitwirkung bei der Vergabe

Im Prozess der Vergabe umfasst die Aufgabe des Architekten / Bauingenieur die Koordinierung der Vergaben der Fachplaner, das Einholen von Angeboten, das Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, das Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise, das Führen von Bietergesprächen, das Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens, die Zusammenstellung der Vertragsunterlagen für die einzelnen Leistungsbereiche, das Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung, sowie das Mitwirken bei der Auftragserteilung.

Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

Die Bauleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle und ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.

Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung werden vom Auftraggeber bzw. vom Bauherrn, eingesetzt. Als Vertreter des Bauherrn übernehmen sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung, koordinieren die Gewerke und sonstige Beteiligte und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung wirtschaftlicher und technischer Fragen und soll vor Ort die Interessen des Bauherrn gegenüber den ausführenden Firmen wahrnehmen.
Ferner werden die Überwachung, das Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans, die Dokumentation des Bauablaufs (z. B. in einem Bautagebuch), Erstellen eines gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, die Rechnungsprüfung, die Kostenkontrolle, die Organisation der Abnahmen, die Zusammenstellung der Unterlagen und die Übergabe des Objektes erbracht.

Objektbetreuung

Zur Objektbetreuung obliegt dem Architekten / Bauingenieur die fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen, die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen, das Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

 

Zum Thema Architektur steht Ihnen auch unser Partnerbüro www.hupferarchitekten.de zu Verfügung.